25.09.2020 | 18:00 Uhr
Spätschicht - Rock und Bluesnacht im K40
Spätschicht im K40
Ort:
Kreativhaus K40
Veranstalter:
Schönherr 200 e.V.
Am 25. September 2020, ab 18 Uhr:
Livemusik mit Allein zu Zweit, Bluestrio UVB und musikalischen Gästen
Ausstellungen: Carsten Grundmann, Bernhard Schloß, Fotografie Steffen Geißler
Führungen durch die Schönherrfabrik/K40: 18-22 Uhr, jeweils zur vollen Stunde mit Gästeführerin Karin Meisel.
Anmeldung unter: www.industriekultur-chemnitz.de
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Die Gewinner von KRACH öffnen ihre Türen und gewähren einen Einblick in ihre Arbeit und Räumlichkeiten.
Eines der bedeutendsten Industriedenkmäler des 19. Jahrhunderts, traditioneller Industriestandort, lebendige Gewerbeimmobilie: Das ca. 85.000 m² große Gelände der schönherr.fabrik ist eine einzigartige Ansammlung von Fabrikgebäuden aus nahezu 150 Jahren und zugleich eines der erfolgreichsten Revitalisierungsobjekte von Industriegebäuden in Chemnitz. Im einstigen „Webstuhlbau“ sind heute im industriellen Teil Maschinenbauunternehmen, eine Gießerei und metallverarbeitende Unternehmen ansässig und in den revitalisierten Gebäuden Firmen aus Handel und Dienstleistung, Gastronomie sowie Künstler tätig.
Die Gästeführerin Karin Meisel nimmt die Besucher bei Führungen durch das Gelände der schönherr.fabrik mit auf eine kurzweilige Zeitreise, die die Entwicklung der schönherr.fabrik von ihrer Entstehung bis heute Revue passieren lässt.
Der Eintritt ist frei!
Bitte beachten Sie folgende Hygieneregeln:
Die Kontaktdaten der Gäste und des Personals werden mit Name, Telefonnummer /E-Mail-Adresse sowie dem Zeitraum des Besuchs erfasst. Die Daten werden geschützt vor der Einsichtnahme durch Dritte erhoben und einen Monat für die zuständigen Behörden vorgehalten. Sie werden nach dieser Frist gelöscht bzw. zu vernichtet.
Beachten Sie bitte das Abstandhalten von 1,5 Meter, das Tragen von Mund-Nasenschutzmasken und das Benutzen der bereitgestellten Desinfektionsmittel und das Einhalten der Etikette bei Husten/Schnupfreizen. Personenmit Erkältungssymptomen Personen ist der Zutritt zu den Veranstaltungen nicht erlaubt.
Der Mund-Nasenschutz ist bis zu den Sitzplätzen in geschlossenen Räumen zu tragen und kann auf den Sitzplätzen abgenommen werden. Beim Verlassen der Sitzplätze sind der Mund-Nasenschutz wieder zu nutzen. Außerhalb geschlossener Räume, kann der Mund- Nasenschutz abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Haushalte eingehalten wird.
Im Bereich des Einlasses sowie beim Getränkeausschank werden Abstands-kennzeichungen erstellt, das den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen weitgehend kennzeichnet und erlaubt.
Zu einem bzw. zwei Haushalten zusammengehörenden Personen können die Gäste nebeneinandersitzen. Alle anderen Personen halten untereinander mindestens einen freien Sitzplatz voneinander Abstand, orientiert wird auf 1,5 Meter Abstand.